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Aktuelle Pflegeleistungen § Ausblick auf künftige Reformen

Pflegegeld § Pflegeleistungen: Was gilt aktuell und was ändert sich künftig?

1. Aktuelle Leistungsbeträge im SGB XI. 

Die folgenden Beiträge sind nach den letzten gesetzlichen Anpassungen  gültig und bilden die Grundlage für Ihre Versorgung zu Hause:

Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige oder Nahstehende)

  • Pflegegrad 1: Kein Pflegegeld (Anspruch auf Entleistungsleistungen)

  • Pflegegrad 2: 347 Euro pro Monat

  • Pflegegrad 3: 599 Euro pro Monat

  • Pflegegrad 4: 800 Euro pro Monat

  • Pflegegrad 5: 990 Euro pro Monat​

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Pflegesachleistungen ( für die Versorgung durch Pflegedienste)

  • Pflegegrad 2: bis zu 796 Euro monatlich

  • Pflegegrad 3: bis zu 1.431 Euro monatlich

  • Pflegegrad 4: bis zu 1.778 Euro monatlich

  • Pflegegrad 5: bis zu 2.299 Euro monatlich

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Zusätzliche Budgets & Ansprüche

  • Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI): 131 Euro pro Monat für alle Pflegegrade 1-5

  • Gemeinsamer Jahresbetrag (§42a SGB XI) : Bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr flexibel kombinierbar für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Bis zu 42 Euro monatlich

  • Wohnumfeldverbesserung: Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme (z.B. für Badumbau)

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2. Was ist für die Zukunft im Gespräch? (Gesetzesreformen)

In der Bundespolitik wird intensiv über das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beraten, um Pflegeleistungen unbürokratischer zu gestalten. Die wichtigsten geplanten Kernpunkte im Entwurf sind:

  • Zusammenfassung in Budgets: Künftig sollen Einzelansprüche in übersichtliche Hauptbudgets (z.B. ein eigenes Entlastungsbudget und ein Sozialraumbudget) zusammengefasst werden, um den Verwaltungsaufwand für Familien zu reduzieren.

  • Neuausrichtungen beim Entlastungsbetrag: Der Betrag soll gezielter für anerkannte Alltagsbegleiter, Nachbarschaftshilfe und Entlastungsangebote im direkten Wohnumfeld eingesetzt werden. 

  • Dynamisierung ab 2028: Die nächste gesetzlich verankerte, regelmäßige Anpassung (Erhöhung) aller Pflegeleistungen an die Preis- und Lohnentwicklung ist turnusmäßig für den 01.Januar 2028 vorgesehen. 

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